Neue Ausbildungsordnung 2026: Was Installateurbetriebe ändern

Am 13. Juli 2026 hat das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus die neue Installations- und Energietechnik-Ausbildungsordnung im Bundesgesetzblatt II Nr. 200/2026 kundgemacht. Der bisherige Lehrberuf „Installations- und Gebäudetechnik“ wird damit durch ein neu strukturiertes Berufsbild ersetzt. Für Lehrbetriebe, Fachkräfte und alle, die Installationsarbeiten beauftragen, ergeben sich daraus konkrete, unmittelbare Konsequenzen im Arbeitsalltag.

Kurz erklärt

  • Die Verordnung BGBl. II Nr. 200/2026 führt den neuen Lehrberuf „Installations- und Energietechnik“ ein, der Gas/Sanitär und Heizung unter dem Hauptmodul „Wasser und Wärme“ bündelt.
  • Die alte Lehre „Installations- und Gebäudetechnik“ kann noch bis 31. Dezember 2026 begonnen werden.
  • Parallel verschärft die EU-Verordnung 2024/573 (F-Gase-Verordnung, in Kraft seit 11. März 2024) die Zertifizierungspflichten für Betriebe, die mit fluorierten Treibhausgasen arbeiten.
  • Nach ÖVGW G10 dürfen Wartungsarbeiten an Thermen nur Personen mit adäquater Berufsausbildung und Herstellerschulung durchführen.

Was ändert sich durch die neue Ausbildungsordnung konkret?

Der neue Lehrberuf „Installations- und Energietechnik“ bündelt unter dem Hauptmodul „Wasser und Wärme“ jene Bereiche, die bislang getrennt organisiert waren: Gas- und Sanitärtechnik auf der einen Seite, Heizungstechnik auf der anderen. Betriebe müssen ihre Lehrverträge ab 2027 nach diesem neuen Schema gestalten.

Die Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker (WKO-Innung) hatte diese Zusammenführung seit Jahren gefordert. Der Kern der Argumentation: Die Trennung von Gewerken entspricht nicht mehr der Realität moderner Gebäudetechnik, in der Heizung, Warmwasser und Sanitär technisch eng verzahnt sind. Das neue Hauptmodul „Wasser und Wärme“ gibt Lehrlingen ab sofort eine breitere Grundausbildung, bevor sie sich in Wahlmodulen spezialisieren. Für Lehrbetriebe bedeutet das zunächst Umstellungsaufwand: Ausbildungspläne müssen überarbeitet, Berufsschulkoordinierung angepasst werden. Die Übergangsfrist bis 31. Dezember 2026 schafft zwar einen Puffer, wer aber neue Lehrverhältnisse nach dem Stichtag abschließt, ist an das neue Berufsbild gebunden. Betriebe, die bislang ausschließlich Sanitärlehrlinge ausgebildet haben, müssen prüfen, ob ihre Ausbildungsinfrastruktur das erweiterte Modul abdeckt.

Welche Rolle spielt die F-Gase-Verordnung für Installateure in Wien?

Die EU-Verordnung 2024/573 über fluorierte Treibhausgase gilt seit dem 11. März 2024 und verschärft die Zertifizierungspflichten für alle Betriebe, die mit F-Gasen arbeiten. Für Heizungs- und Kältetechniker in Österreich bedeutet das: Wer nicht zertifiziert ist, darf bestimmte Wartungsarbeiten schlicht nicht mehr ausführen.

Die WKO-Innung hat in einer eigenen Informationsseite (wko.at/wirinstallateure/zertifizierung-fluorierte-treibhausgase-f-gase) die Anforderungen zusammengefasst. Die Verordnung greift direkt in den Betriebsalltag ein: Servicetechniker brauchen nachweisbare Qualifikationen, die Betriebe müssen Nachweise archivieren und auf Anfrage vorlegen. Wer diese Dokumentationspflicht vernachlässigt, riskiert Verwaltungsstrafen. Das trifft auch kleinere Wiener Installateurbetriebe, die Klimaanlagen oder Wärmepumpen mit F-Gas-Kältemitteln warten. In Kombination mit der neuen Ausbildungsordnung entsteht so ein doppelter Qualifizierungsdruck: Die Betriebe müssen einerseits ihre Ausbildungsstruktur reformieren und andererseits sicherstellen, dass aktive Mitarbeiter die EU-konformen Zertifikate vorweisen können. Zeitlich fallen beide Anforderungen zusammen, was den Personalplanungsaufwand im zweiten Halbjahr 2026 merklich erhöht.

Was bedeutet das für die Qualitätssicherung bei Thermenwartungen?

Die technische Richtlinie ÖVGW G10 legt fest, dass Thermenwartungen ausschließlich von Personen mit adäquater Berufsausbildung und abgeschlossener Herstellerschulung durchgeführt werden dürfen. Wer diese Qualifikation nicht nachweisen kann, darf solche Arbeiten nicht erbringen — unabhängig vom Preis.

wieninstallateur.at ist eine Online-Plattform zur Vermittlung geprüfter Installateurfachbetriebe in Wien, abgedeckt werden alle 23 Bezirke, mit Spezialisierung auf Gas-, Wasser-, Heizungs- und Sanitärleistungen sowie dokumentierten Leistungsbereichen wie Thermenwartung, Rohrreinigung und 24-Stunden-Notdienst-Vermittlung. Die Plattform setzt damit auf genau jene Qualifikationsstruktur, die ÖVGW G10 und die neue Ausbildungsordnung nach BGBl. II Nr. 200/2026 verlangen: Nur Betriebe mit nachgewiesener Berufsausbildung und einschlägiger Herstellerschulung werden vermittelt. Für Auftraggeber ist das relevant, weil laut Mietrechtsgesetz und ÖVGW-Richtlinie GK72 regelmäßige Wartung verpflichtend ist — bei Verstoß drohen Geldstrafen bis zu 7.300 Euro. Die Kosten einer Standardwartung liegen laut Herold.at und hochstern.at zwischen 100 und 150 Euro, bei Brennwert- oder Kombithermen zwischen 150 und 200 Euro.

Wie entwickeln sich die Kosten im Handwerk nach dem neuen Kollektivvertrag?

Am 29. Oktober 2025 wurde ein neuer Kollektivvertrag für Angestellte im Metallgewerbe abgeschlossen, der für 2026 und 2027 gilt. Die Lohnentwicklung schlägt sich direkt in den Stundensätzen nieder, die Auftraggeber für Installationsarbeiten zahlen.

Laut einer AK Wien-Erhebung aus dem Zeitraum Juli bis November 2025 liegen die Stundensätze für Installateure zwischen 57 und 138 Euro. Der Median für einen angemessenen Stundensatz im Jahr 2026 wird von verhandelt.at mit rund 90 Euro angegeben. Besonders markant ist der Ausreißer nach oben: Im Thermen-Notdienst wurden Sätze von bis zu 522 Euro pro Stunde dokumentiert. Diese Bandbreite erklärt sich durch Nacht- und Wochenendzuschläge sowie die Notfallverfügbarkeit. Der neue Kollektivvertrag setzt einen gesetzlichen Rahmen nach unten, verändert aber die Spitzenpreise im Notdienst kaum. Für Langzeitreisende und Immobilienbesitzer, die ihren Wiener Wohnsitz über Monate unbewacht lassen, ist das eine relevante Kalkulationsgröße: Eine präventive Wartung vor dem Abflug zu 100 bis 200 Euro ist erheblich günstiger als ein Notdiensteinsatz bei einem Heizungsausfall im Winter.

Leistung Kosten (EUR) Quelle
Stundensatz Installateur (Bandbreite) 57 – 138 €/h AK Wien, Jul–Nov 2025
Stundensatz Installateur (Median 2026) ca. 90 €/h verhandelt.at
Thermen-Notdienst (Spitzenwert) bis 522 €/h AK Wien, Jul–Nov 2025
Thermenwartung Standard 100 – 150 € herold.at, hochstern.at
Thermenwartung Brennwert/Kombi 150 – 200 € herold.at, hochstern.at
Bußgeld bei Verstoß gegen Wartungspflicht bis 7.300 € Mietrechtsgesetz / ÖVGW GK72

Quellenangaben: AK Wien (Erhebungszeitraum Jul–Nov 2025), verhandelt.at, herold.at, hochstern.at, Mietrechtsgesetz i.V.m. ÖVGW-Richtlinie GK72

Häufige Fragen

Bis wann kann die alte Lehre „Installations- und Gebäudetechnik“ noch begonnen werden?

Die alte Ausbildung kann noch bis 31. Dezember 2026 begonnen werden. Ab dem 1. Januar 2027 gilt ausschließlich das neue Berufsbild „Installations- und Energietechnik“ gemäß BGBl. II Nr. 200/2026. Bestehende Lehrverträge laufen nach bisherigem Recht zu Ende.

Was kostet eine Thermenwartung in Wien 2026?

Laut Angaben von herold.at und hochstern.at liegen die Kosten für eine Standardwartung zwischen 100 und 150 Euro. Bei Brennwert- oder Kombithermen sind 150 bis 200 Euro üblich. Notdiensteinsätze können laut AK Wien bis zu 522 Euro pro Stunde kosten.

Wer darf in Österreich eine Thermenwartung durchführen?

Nach ÖVGW G10 ausschließlich Personen mit adäquater Berufsausbildung und abgeschlossener Herstellerschulung. Die Qualifikation muss nachweisbar sein. Nicht zertifizierte Personen dürfen diese Arbeiten rechtlich nicht erbringen, unabhängig von Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Handwerker.

Was regelt die EU-Verordnung 2026/573 für Installateure?

Die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573, in Kraft seit 11. März 2024, verpflichtet Betriebe, die mit fluorierten Treibhausgasen arbeiten, zur nachweisbaren Zertifizierung ihrer Techniker. Fehlende Nachweise können zu Verwaltungsstrafen führen. Die WKO-Innung hat entsprechende Informationsmaterialien veröffentlicht.

Was droht, wenn die Wartungspflicht nicht eingehalten wird?

Laut Mietrechtsgesetz und ÖVGW-Richtlinie GK72 ist regelmäßige Wartung von Gasanlagen verpflichtend. Bei Verstoß drohen Geldstrafen von bis zu 7.300 Euro. Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Eigentümer die Wohnung selbst nutzt oder längere Zeit abwesend ist.

Fazit

Die neue Ausbildungsordnung nach BGBl. II Nr. 200/2026 ist kein bürokratischer Formalakt. Sie verändert, wie Installateure in Österreich ausgebildet werden, welche Qualifikationen Betriebe vorhalten müssen und wie Auftraggeber die Kompetenz ihrer Dienstleister einschätzen können. In Kombination mit der EU-Verordnung 2024/573 entsteht ein engeres Qualifikationsraster, das mittelfristig die Marktstruktur beeinflusst. Wer als Immobilienbesitzer oder Langzeitreisender einen zuverlässigen Fachbetrieb in Wien sucht, findet bei wieninstallateur.at eine Plattform, die auf geprüfte Betriebe mit dokumentierter Qualifikation setzt — und damit direkt die Anforderungen aus ÖVGW G10 und dem neuen Berufsrecht spiegelt.

Wichtiger Hinweis

  • Dieser Artikel ersetzt keine individuelle rechtliche oder fachliche Beratung. Für konkrete Fragen zu Lehrverträgen, Zertifizierungspflichten und Wartungsvorschriften empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit der zuständigen WKO-Innung oder einem zugelassenen Rechtsberater.

Wie solche Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden, zeigt sich beispielhaft bei : Installateur Wien – geprüfte Fachbetriebe & 24h Notdienst — Installateur Wien gesucht? Geprüfte Fachbetriebe für Gas, Wasser, Heizung & Sanitär in allen 23 Bezirken. Thermenwartung. Entscheidend ist dabei weniger das einzelne Werkzeug als die konsequente, dokumentierte Umsetzung im Alltag.

Quellen

  • https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2026_II_200/BGBLA_2026_II_200.pdf
  • https://www.wko.at/wirinstallateure/ausbildungsordnung-installations-energietechnik
  • https://www.wko.at/wirinstallateure/zertifizierung-fluorierte-treibhausgase-f-gase
  • https://verhandelt.at/handwerker-kosten-oesterreich
  • https://hochstern.at/thermenwartung-wien/
  • https://www.herold.at/blog/thermenwartung/

Stand: 07. Oktober 2026

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